Rechtsanwältin Dr. jur. Judith Schädler
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Dr. Judith Schädler
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Sozialrecht
Sozialrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet. Bei der Bearbeitung von Mandaten ist Frau Dr. Schädler darauf bedacht, die persönlichen Hintergründe der Mandanten mit in die Bearbeitung des Falles einzubeziehen. Schwerpunktmäßig wird hier gearbeitet im Bereich Hartz IV / ALG II, Ansprüche aus dem SGB III / Arbeitslosenversicherung, Ansprüche aus der Krankenversicherung, insbesondere Krankengeldzahlung und Kostenübernahme für medizinisch notwendige Behandlungen durch die Krankenkasse (SGB V), Bafög, Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII).
Frau Dr. Schädler arbeitet zudem im Bereich der Pflegeversicherung (SGB XI).
Hier werden die Mandanten dabei unterstützt, Pflegestufen zu beantragen, außergerichtlich und gerichtlich gegen Entscheidungen der Pflegekasse vorzugehen, z.B. in puncto Einstufung Pflegestufe. Zusätzlich können Beratung und Hilfe bei der Ausfertigung von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten erfolgen.
In Ergänzung dazu gibt es ebenfalls die Möglichkeit, pflegebedürftige Personen und Angehörige zu beraten im Hinblick auf die Finanzierung von Pflegeheimplätzen sowie Unterstützung bei der Problematik des sog. Elternunterhaltes.

Schließlich findet eine rechtliche Beratung im Bereich von Ansprüchen gegen die Rentenversicherung statt. Hierbei handelt es sich um Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung nach dem SGB VI. Insbesondere geht es hier um die Durchsetzung von Ansprüchen auf Erwerbsminderungsrenten.

Zum Sozialrecht gehört ebenfalls das umfassende Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII). Hier sind Ansprechpartner in der Regel Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen, wenn es darum geht, dass im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung durchgesetzt werden sollen. Hier geht es z.B. um die Durchsetzung von Leistungsansprüchen, aber auch um Ansprüchen auf Rente, sofern durch die Unfälle die Erwerbsfähigkeit gemindert ist.

  • Arbeitslosengeld (SGB III)
  • ALG II (Hartz IV)
  • BAföG
  • Erziehungsgeld
  • Elterngeld, Kindergeld
  • Krankenversicherung (SGB V)
  • Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Rentenversicherung (SGB VI)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Sozialhilfe (SGB XII) einschließlich Elternunterhalt
  • Wohngeld

 

 

Medizinrecht, Arzthaftungsrecht & Patientenrechte
Frau Dr. Schädler arbeitet seit mehreren Jahren als Dozentin im Bereich Gesundheitsrecht. Ferner hat sie in der Vergangenheit im Rechtsreferat der Ärztekammer Berlin gearbeitet.

Schwerpunkt im Bereich Medizinrecht und Arzthaftungsrecht sowie Patientenrechte sind sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Unterstützung von Patienten oder deren Angehörigen bei der Prüfung und ggf. Durchsetzung von Schadensersatz – und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses. Diese Pflichtverletzungen können vielfältig sein. Hierbei geht es insbesondere auch um die Aufklärung der Patienten dahingehend, dass ein Akteneinsichtsrecht besteht, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Krankenkasse bei der Untersuchung von eventuellen Behandlungsfehlern. Frau Dr. Schädler begleitet bei der Durchführung von Schlichtungsverfahren vor der zuständigen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

  • Aufklärungspflichten
  • Begutachtung
  • Behandlungsfehler
  • Rehabilitationsmaßnahme
  • Schmerzensgeld

 

Zivilrecht, Schadensersatzrecht
Die Regulierung von Schäden basiert im deutschen Recht im Wesentlichen auf vertraglichen Grundlagen oder auf gesetzlichen / deliktischen Ansprüchen. Hierbei liegt die Verantwortung für die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches grundsätzlich beim Antragsteller / Kläger. Schadensersatz kann in vielfältigen Situationen, z.B. aufgrund von Unfällen, aufgrund von medizinischen Behandlungsfehlern, aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten etc. auflaufen. In diesem Bereich bietet Frau Dr. Schädler  Unterstützung im Rahmen einer außergerichtlichen und gerichtlichen Regulierung von Schadensersatzansprüchen an.

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Haftung für Personenschäden
  • Haftung für Sachschäden
  • Schmerzensgeld

 

Betreuungsrecht
Betreuungsrecht ist geregelt in dem §1896 ff. BGB und damit im Familienrecht. Das Betreuungsrecht regelt, dass volljährige Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtliche Angelegenheiten allein zu regeln, einen Betreuer, der vom zuständigen Amtsgericht / Betreuungsgericht bestellt wird, zur Seite bekommen.

Frau Dr. Schädler ist selbst auch als Betreuerin tätig. Ferner kann sie in Fragen rund um die Betreuung (Antragstellung, Betreuungsverfahren, Rechtsstellung des Betroffenen) Rede und Antwort stehen und Unterstützung geben.

Auch in diesem Zusammenhang bietet sich häufig an, über die Fertigung von Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht nachzudenken. Auch hierbei ist Frau Dr. Schädler gern behilflich, unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Interessen und Situation des Mandanten.

Kanzlei Dr. jur. Schädler  | info@kanzlei-schaedler.de | 0176/10014858